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Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2

Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2

Brandschutz- und Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG - zertifizierte Grundqualifizierung

Die Brand­schutz- und Evakuierungs­hel­fer gem. § 10 ArbSchG und in Umsetzung der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“ werden vom Ar­beit­ge­ber benannt und haben im Falle von Bränden vor allem bestimmte fest­ge­leg­te Aufgaben der Brand­be­kämp­fung und Räumung zu über­neh­men. Dazu zählen die Be­kämp­fung von Ent­ste­hungs­brän­den, Aufgaben bei der Ge­bäu­de­räu­mung, Hilfe bei der Eva­ku­ie­rung oder die Ein­wei­sung der Feuerwehr, um nur einige zu nennen. 

Weiterbildung für die Aufgaben als Brandschutz- und Evakuierungshelfer im Tagesseminar - erweiterbar mit betriebsspezifischen Aufgaben.

Am ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin erfolgt vorrangig eine Grund­qua­li­fi­zie­rung auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben, insbesondere der DGUV Information 205-023, mit Zertifikat. 

Eine Wei­ter­bil­dung für diese Aufgaben als Brandschutz- und Evakuierungshelfer ist auch abhängig von den be­triebs­spe­zi­fi­schen Aufgaben mit möglichen besonderen Anforderungen an den Brandschutz. Eine gefährdungsspezifische Ausgestaltung entsprechend den betrieblichen Aufgaben mit Verlängerung auf 2 Tage ist bei Beauftragung kompletter Kurse oder In-House-Schulungen möglich.

Grundqualifizierung nach rechtlichen Vorgaben auch In-House bei Behörden und Unternehmen

Die Brandschutz- und Evakuierungshelferqualifikation erfolgt einschließlich Training an handbetätigten Löscheinrichtungen in 8 Stunden. Eine Intensivschulung über 4 Stunden ist für Gruppen und auch In-House abgestimmt auf die jeweilige Gefahrensituation und mit Konzentration auf den Brandschutzhelfer möglich. Wir erstellen dazu ein konkretes angepasstes Angebot.


Diese Qualifizierung ist beim ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin auch in viele Bil­dungs­maß­nah­men in­te­griert. Bitte erfragen Sie die Teil­nah­me­mög­lich­kei­ten deshalb unabhängig von den hier veröffentlichten Terminen auch direkt. Diese Weiterbildung wird auch beim Auftraggeber (Unternehmen, Behörden) als In-House-Maßnahme durchgeführt.

Zulassung / Förderung

AZAV-zugelassen - kann gefördert werden

Kosten

198,00 Euro bei 8 Stunden
(Kurs ist gemäß UstG § 4 Nr. 21a umsatzsteuerbefreit)

(Gruppen und In-House-Schulungen auf Anfrage)

Nächste Termine

am 30.10.2025

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Haupt­schul­ab­schluss oder ent­spre­chen­de Kennt­nis­se

Abschluss / Zertifikat

  • Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2

Kursinhalte

Inhalt dieser Weiterbildung

  • Bedeutung des Brandschutzes und rechtliche Grundlagen
  • Betrieblicher und organisatorischer Brandschutz
  • Brandursachen und besondere Brandrisiken im Betrieb
  • Gefahren bei Sofortmaßnahmen
  • Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers bzw. der Selbsthilfekraft
  • Chemische und physikalische Grundlagen des Verbrennungsvorgang
  • Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktiken
  • Unterweisung an handbetätigten Löscheinrichtungen
  • Verhaltensorientierungen im Brandfall
  • Flucht- und Rettungspläne, Evakuierung und Sammelstellen
  • Unterstützung der Arbeitgeber bei der Planung und Organisation von Evakuierungen

Download Kursflyer (PDF)

 

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Kontakt

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Fax: +49 (030) 98 19 53 77
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