Warum lohnt sich eine Ausbildung in der Sicherheitswirtschaft?
Die Sicherheitswirtschaft weist seit Jahren gute wirtschaftliche Perspektiven vor. Umsatz und Beschäftigtenzahlen steigen kontinuierlich. Insbesondere gut qualifizierte Mitarbeiter/Innen werden immer stärker gesucht. Mit einer Ausbildung oder Umschulung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit haben Sie hervorragende Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Aber auch der Einstieg über die Basisqualifizierung mit IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO kann neue Entwicklungswege mit Perspektive öffnen. Derzeit sind die Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO noch die gewerberechtlich gebotenen Mindestvoraussetzungen für eine Tätigkeit in der Sicherheitswirtschaft mit Bewachungsaufgaben.
Welche persönlichen Voraussetzungen sollten Sie für eine erfolgreiche Ausbildung oder Umschulung mitbringen?
Grundsätzlich ist die Ausbildung für die Absolventen/Innen aller Schulzweige offen. Da die Ausbildung oder Umschulung aber auch Nacht- und Schichtarbeit umfasst sowie möglicherweise mobile Dienste geleistet werden, für die ein Führerschein notwendig ist, bevorzugen die Unternehmen volljährige Bewerber/Innen. Die Bewerber/Innen sollten körperlich fit sein und ein gewisses Geschick im Umgang mit Menschen haben, da die Tätigkeit Deeskalations- und Konfliktlösungsfähigkeit erfordert. Technisches Verständnis und Interesse für rechtliche Zusammenhänge sind von Vorteil.
Worauf ist bei der Wahl des Ausbildungsbetriebes oder Bildungsträgers zu achten? ⇒ ⇒ ⇒
Bei der Auswahl des Ausbildungsbetriebs ist darauf zu achten, dass dieser nach Art, Einrichtung und personeller Besetzung für die Berufsausbildung geeignet ist. Ein Indiz für die Eignung ist ein zahlenmäßig ausgewogenes Verhältnis zwischen Auszubildenden und Fachkräften. Im Bereich der Sicherheitsdienstleistung soll sichergestellt sein, dass entweder alle in der Ausbildungsordnung festgeschriebenen Inhalte vermittelt werden können oder diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte ergänzt werden, insbesondere in überbetrieblichen Ausbildungsstätten oder durch die Kooperation mit anderen Ausbildungsbetrieben. Beim Bildungsträger ist wiederum darauf zu achten, dass neben entsprechenden nachgewiesenen Erfahrungen auch die rechtlich gebotenen Voraussetzungen für die einzelnen Bildungsrichtungen vorliegen, wie die AZAV-Zulassung für geförderte Maßnahmen, die behördliche Anerkennung für die Ausbildung und Prüfung der Waffensachkunde oder die VdS-Autorisierung für die Schulung und Wissensfeststellung von Interventionskräften nach VdS 2868, um nur Einige zu nennen.



