Mehr als nur eine Lücke im Personenschutz: Behördenversagen beim Schutz des Bundeskanzlers Scholz offenbart ganzheitliche Sicherheitsprobleme bei Personensicherung, Objektsicherung und Transportsicherung
Welche Bedeutung haben in der Gegenwart der Personenschutz und die Personenschutzausbildung und mit welcher Konsequenz muss das umgesetzt werden? Bei einem Direktkontakt unautorisierter Personen mit einer Schutzperson liegt eine unmittelbare Gefährdung vor, wenn es nicht bereits ein Angriff ist und wir von einer Bedrohung sprechen. In Unkenntnis der Ziele eines Angreifers muss dessen Handeln immer konsequent unterbunden werden. Das erfordert ein Zusammenwirken vieler Beteiligter und ein aktuelles Ereignis offenbart erhebliche Probleme bei der Organisation und Umsetzung des Personenschutzes in der Bundesregierung als ganzheitliche Aufgabe. Dabei geht es um mehr, als nur den unmittelbaren Personenschutz im Nahbereich, das Zusammenwirken aller Beteiligter muss in einem Sicherungskonzept geregelt, auf dieser Grundlage ausgebildet und trainiert werden. Bei der Dislozierung der Verantwortung zwischen mehreren Beteiligten, hier Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Landespolizei und territorialer Objektschutz, dürfen keine rechts- und handlungsfreien Räume entstehen. Dies ist zu unterstellen und zu untersuchen, wenn ein Angriff auf die Schutzperson nicht verhindert wird. Das ist nun wohl geschehen und Auswertungsergebnisse sollten nicht zu lange auf sich warten lassen.
Am 24. Mai 2023 wurde der Bundeskanzler der viertgrößten Wirtschaftsmacht der Welt, Olaf Scholz, innerhalb des Flughafens Frankfurt am Main von einer unbekannten und unautorisierten Person mit direktem Kontakt „umarmt“. ⇒ ⇒ ⇒



