Warum Umschulung in einen Sicherheitsberuf und nicht nur die IHK-Sachkundeprüfung? Nächste Umschulung zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ eröffnet am 28.05.2018!
Eigentlich reicht die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO für einen Berufsstart in der Bewachung. Sie ist eine der gewerberechtlich vorgesehenen Einstiegsgrundlagen, ohne das wirklich ein Qualifizierungskurs absolviert werden muss. Gewerberechtlich sind Kurse freiwillige Zugaben, deshalb gibt es auch keine verbindlichen Vorgaben und so stehen vor den Prüfungskommissionen dann Prüfungsteilnehmer mit 3, 10 oder mehr Tagen bis zu mehreren Monaten Vorbereitung in Kursen neben den Selbstzahlern mit eigenständigem Selbststudium. Oftmals reicht eine sehr prüfungsrelevante, auf einzelne höher bewertete Themen ausgerichtete Vorbereitung, um mit knapp über 50% zu bestehen. Das damit auch fast 50% nicht bestanden werden, wird übersehen. Dienstkunde und Fachkunde werden ohnehin nicht geprüft und demzufolge auch nicht in die Vorbereitung einbezogen, das ist dann der Friseur, der Waschen, aber nicht Schneiden, Legen und Färben kann. Dafür kann er wütende Kunden beruhigen, aber nur ganz zart und sehr theoretisch, nennt sich Umgang mit den Menschen. Daran geändert hat auch die Modifizierung des § 34a GewO im Dezember 2016 nichts.



