Gewerberechtszugang und Deutsch-Sprachkenntnisse – ein zunehmendes Problem?
Im Zusammenhang mit den Sicherheitsproblemen in Berliner Freibädern im Juni/Juli 2023, dem Auftreten von Gewalt und Randalen und deren partielle Nichtbeherrschung durch die Bäderverwaltungen und auch die eingesetzten privaten Sicherheitsdienste, wurde auch auf die fehlenden bzw. unzureichenden Deutsch-Kenntnisse von Mitarbeitern des privaten Sicherheitspersonals hingewiesen. Das was intern bei IHK-Prüfungen und Kursen bereits zunehmend festgestellt wurde, wird nunmehr auch in der Öffentlichkeit realisiert und angesprochen. Sicherheitspersonal kontrolliert nicht nur Zugangsberechtigungen, es muss auch ggf. Taschenüberprüfungen vornehmen, Fragen stellen und Antworten bewerten, auf Feststellungen reagieren und diese den Betroffenen verständlich vermitteln. Bei absehbaren Auseinandersetzungen sind klare, verständliche Ansagen erforderlich und Meldungen müssen fehlerfrei übermittelt werden.
In der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) ist deshalb auch u.a. im § 6 geregelt: „Die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.“ Gleiche Anforderungen stehen bei Absolvierung der IHK-Sachkundeprüfung, die schriftlich und mündlich in deutscher Sprache erfolgt. ⇒ ⇒ ⇒



