Warum Teilqualifikation TQ 1 anstatt fachlich begrenzter Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung?
Seit vielen Jahren ist die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO der gewerberechtlich zwingend gebotene Einstieg in die regulierte Bewachungstätigkeit, einige wenig relevante Ausnahmen hier vernachlässigt. Rechtlich gesehen benötigt man dafür keine geregelte Prüfungsvorbereitung, Teilnahme entscheidet. Die Prüfung selbst ist theoretisch ausgerichtet und enthält, seit Jahren kritisiert, keine dienstkundlichen Themen, nichts zur Bewachung, zur Streifentätigkeit, zum Postendienst, zum Revier- und Interventionsdienst und den weiteren Einsatzrichtungen. Dementsprechend ausgerichtet sind die sehr unterschiedlich in Umfang und Inhalt gestalteten Vorbereitungskurse und mit 50 % hat man die Prüfung bestanden. Das bedeutet allerdings auch, 40-50 % Wissen fehlen und trotzdem liegt die Durchfallquote deutschlandweit über 50 %. Die stille Hoffnung der Sicherheitswirtschaft ruht auf dem neuen Sicherheitsdienstleistungsgesetz, aber da gibt es derzeit noch nicht einmal einen diskutierten Entwurf und offen ist, ob sich damit an der Basisqualifizierung etwas spürbar und marktgerecht ändert. Für die nachfolgend mögliche erste echte Qualifizierung, der Geprüften Schutz und Sicherheitskraft (IHK) benötigt man dann zwei Jahre Berufserfahrung und danach einen delegierungsfreundlichen Arbeitgeber, dem erst einmal eine Sicherheitskraft samt Ausbildungskosten fehlt. ⇒ ⇒ ⇒



