Warum diese Verteidigung von Defiziten der Politik in Sicherheitsfragen?
In der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition ist ein neues, erstes Sicherheitsdienstleistungsgesetz als Grundlage für die Arbeit privater Sicherheitsdienstleister vereinbart. Ein diskussionsfähiger Entwurf der Verantwortlichen, hier Bundeswirtschaftsministerium und Bundesinnenministerium, liegt noch nicht vor, dafür viele Spekulationen und Ratschläge. Am Ende zählt aber nur das wirksame Ergebnis, und da gelten immer noch der sehr defizitäre § 34a GewO und die davon abgeleitete Bewachungsverordnung als geltendes Recht und damit sind wir in der EU gut platziertes Schlusslicht. Das haben wir bei internationalen Beratungen schon 2003 festgestellt und vermittelt.
Vorangegangen waren 2016 und 2018 endlich zwei Modifizierungen des § 34a GewO mit der Regulierung der Gewerbezugänge in die Bewachung. Diese Überarbeitungen beschränkten sich aber vorrangig auf verschärfte Zugangsregelungen in die Bewachungstätigkeit und Anforderungen sowie Umfang von Erfassungen und Überprüfungen. Sie wurden im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise und einer Reihe von Skandalen und Rechtsverletzungen erkannt. Vor lagen sie übrigens schon vorher, wurden nur nicht akzeptiert und die zwingend notwendigen Änderungen bei den Zugangsqualifizierungen wurden gar nicht angefasst. Hier liegt aber das Hauptproblem. → → →



